Vogelmärkte dürfen nur an einem Tag
abgehalten werden. Bei Vogelbörsen, die im Rahmen einer Ausstellung abgehalten werden,
dürfen die unter Ausstellungsbedingungen gezeigten Vögel maximal 3 Tage der
Öffentlichkeit präsentiert werden. Vogelbörsen und Vogelausstellungen dürfen
grundsätzlich nur in getrennten und nicht miteinander verbundenen Räumlichkeiten
abgehalten werden.
Vogelmärkte / Vogelbörsen dürfen nur
in geschlossenen, klimatisierten Räumen stattfinden. Im Ausstellungsbereich darf nicht
geraucht werden.
Es ist ein ausreichender Abstand zwischen
den Käfigreihen und den Besuchern sicherzustellen.
Eine Einrichtung, die ein Entweichen der
Vögel bei dem Herausfangen verhindert, ist zu empfehlen (z.B. eine Schleuse).
Kranke, verletzte oder offensichtlich
sehr scheue Vögel sind vom Anbieten auszuschließen.
Die seuchenhygienischen und sonstigen
gesetzlichen Bestimmungen, (WA, BArtSchV, BNatSchg, etc.) sind einzuhalten.
Es dürfen nur gezüchtete und
geschlossen beringte Vögel angeboten werden, um das Feilbieten von Wildimporten
auszuschließen. Das Anbieten eingewöhnter Wildfänge kann nur durch eine
Ausnahmegenehmigung der Börsenleitung erlaubt werden.
Die Käfige müssen mindestens in
Tischhöhe aufgestellt werden (ca. 70-80 cm). Sie müssen in einem sauberen Zustand sein.
Verschmutzte Käfige sind von der Vogelbörse/ Vogelmarkt auszuschließen.
Gefäße für Futter und Wasser müssen
sauber sein und so angebracht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt werden können.
Eine Wasserstelle (z.B. Wasserleitung, Behälter mit frischem Wasser) muß im
Ausstellungsraum vorhanden sein.
Es dürfen nur untereinander
verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden möglichst Vögel der
gleichen Art und Rasse.
Es dürfen nur so viele Vögel in einem
Käfig untergebracht werden, daß mindestens ein drittel der Sitzstangenfläche und bei
Bodenvögeln -z.B. Wachteln und Tauben- die halbe Bodenfläche frei bleibt.
Die Käfige müssen mindestens zwei
gegenüberliegende Sitzstangen enthalten Ausnahme nur bei Bodenvögeln.
Die Käfige müssen so groß sein, daß
sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.
Die Käfige müssen so gestaltet sein,
daß Verletzungen der Vögel auszuschließen sind. Die Verwendung von Ausstellungskäfigen
ist von Vorteil.
Selbstverständlich muß jeder Stand an
gut sichtbarer Stelle mit Name und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet sein.
Für jedes angebotene Tier sind folgende
Angaben sichtbar anzubringen
deutscher Name
wissenschaftlicher Name
Herkunft: Nachzucht/Wildfänge
Geschlecht: 0,1/ 1,0 / 1,1
Schutzstatus: WA I,
BartSchV, BwildSchV o.ä.
Definition:
Vogelmärkte:
Sind Veranstaltungen, welche ausschließlich dem Feilbieten von Vögeln
vorbehalten sind.
Vogelbörsen:
Sind Veranstaltungen, bei welchen Vögel in Zusammenhang mit einer
Bewertungs- oder Rahmenschau feilgeboten werden.
Folgende Verbände haben an den Börsenrichtlinien mitgearbeitet und
setzen diese um:
Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V. (AZ)
Deutscher Kanarienzüchter Bund e.V. (DKB)
Vereinigung der Ziergeflügel- und Exotenzüchter e.V. (VZE)
Verband Deutscher Waldvogelpfleger und Vogelschützer e.V. (VdW)
Bund Deutscher Waldvogelpfleger.e.V (WVP)
Deutsche Standard-Wellensittich-Verband e.V. (DSV)
Gesellschaft für Tropenornithologie e.V. (GTO)
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