Was ist
Sachkunde?
Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere
hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor. Sie
beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für
den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere.
Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist
festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten
Arten gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die
erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse
über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach
Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."
Wer muss den
Sachkundenachweis ablegen?
- Wissenschaftlich
geleitete zoologische Einrichtungen
- Nicht wissenschaftlich
geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die
Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
- Der gewerbsmäßige
Handel
- Gewerbsmäßige Züchter
und Halter
- Wer Tiere zur Schau
stellt.
Was bedeutet
"gewerbsmäßig"?
Die Gewerbsmäßigkeit nach
dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit
planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der
Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben
wenn:
- Reptilien: Ein
Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100
Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro
Jahr züchtet und absetzt.
- Vögel: Ein
gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel
vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden
und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über
Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten
werden.
- Generell gilt:
Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B.
Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn
ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich
zu erwarten ist.
Wo kann man den
Sachkundenachweis ablegen?
- Den Sachkundenachweis Aquaristik,
- Den Sachkundenachweis Terraristik,
- Den Sachkundenachweis Kleinsäuger
und
- Den Sachkundenachweis Vögel
beim BNA ( Bundesverband für fachgerechten Natur- und
Artenschutz e.V.) Tel. 07255-2800,
Fax: 07255-8355 sowie www.bna-sachkunde.de
Aktuelle Informationen zum
Thema Sachkunde und zu Fort- und Weiterbildungsseminaren des
BNA finden Sie unter:
www.bna-sachkunde.de |